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Bayernliga mit 16 Mannschaften
09.06.2023 - 18:39 - BEL- Bayernliga - Allgemein - veröffentlicht von Norman Flaake - Verfasser: Frank Butz
 

Die Eishockey-Bayernliga geht mit 16 Mannschaften in die Saison 2023/24. Alle Vereine haben fristgerecht

zum 01. Juni die erforderlichen Unterlagen eingereicht. Als 16. Mannschaft erhielt der EHC Klostersee von

der Eishockeykommission das Startrecht für die Bayernliga. Der EHC Königsbrunn verbleibt in der

Bayernliga und nimmt das vom Deutschen Eishockey-Bund e.V. zugesprochene Aufstiegsrecht in die

Oberliga-Süd nicht wahr.

Nach ausführlichen und intensiven Gesprächen mit dem Deutschen Eishockey-Bund e.V. und den

Vereinen EHC Klostersee und EHC Königsbrunn ist die Eishockeykommission des Bayernischen Eissport-

Verband e.V. zu folgenden Entscheidungen gekommen.

Der EHC Klostersee hat frühzeitig den Deutschen Eishockey-Bund e.V. informiert, dass der Verein keine

Lizenz für die Teilnahme am Spielbetrieb der Oberliga-Süd beantragen und die dafür erforderlichen

Lizenzierungsunterlagen nicht einreichen wird. Der Verein sieht sich derzeit nicht in der Lage die

Vorgaben für einen Spielbetrieb unter Profibedingungen dauerhaft und seriös erfüllen zu können. Um den

Standort finanziell nicht zu gefährden oder gar der Gefahr einer Insolvenz auszusetzen, hat der Verein den

Deutschen Eishockey-Bund e.V. um die Freigabe für den Spielbetrieb im Landesverband Bayern gebeten.

Nach intensiven Gesprächen wurde dem Verein die Freigabe erteilt. Nachdem der EHC Klostersee weder

Insolvenz angemeldet hat, noch die erforderliche Meldefrist zum Spielbetrieb verpasst hat, ist die

Eishockeykommission zu dem Entschluss gekommen, dem EHC Klostersee ein Startrecht für die Bayernliga

anzubieten.

Der Entschluss bezieht sich zudem auf Ziffer 1.3.6.2 der Durchführungsbestimmung, die besagen: Im

Seniorenbereich kann in entsprechend begründeten Härtefällen, bei denen die Existenz des Vereins in

Frage gestellt ist, die Eishockeykommission auf schriftlichen Antrag genehmigen, dass diese Mannschaft,

die nicht am Spielbetrieb der Liga, für die sie sportlich qualifiziert war, teilnimmt, in derselben

Wettkampfsaison in einer niedrigeren Spielklasse des BEV spielt.

Die Eishockeykommission sieht bei einer anderslautenden Entscheidung, die weitere Entwicklung der sehr

guten Nachwuchsarbeit gefährdet. Zudem hat der Landesverband auch eine Verantwortung gegenüber

seinen Mitgliedsvereinen. In Zeiten der Energiekrise ist die Standortsicherung für den Eissport elementar

wichtig.

Im Falle EHC Königsbrunn ergaben die Gespräche, dass sich der Verein nicht in der Lage sieht, zur Saison

2023/24 die Voraussetzungen für die Lizenzierung für die Oberliga-Süd zu erfüllen. Die

Durchführungsbestimmungen besagen, dass wenn ein sportliches Aufstiegsrecht nicht wahrgenommen wird, der betreffende Verein eine Geldstrafe erhält und der Ausschluss von Aufstiegs- und Play-Off-

Runden in der Folgesaison erfolgt.

Gleichzeitig macht aber der Aufstiegsverzicht auch auf eine Unebenheit im Regelwerk zur Findung eines

Aufsteigers aufmerksam. Der Bayerische Meister war nicht gleichzeitig Aufsteiger in die Oberliga-Süd. Der

Bayerische Meister sowie der Meister der Regionalliga Süd/West hätten dem Regelwerk zur Folge, den

Aufsteiger in die Oberliga-Süd in einem Hin- und Rückspiel ermittelt. Durch den Verzicht des Meisters der

Regionalliga Süd/West wurden vom Deutschen Eishockey-Bund e.V. die Spiele zur Ermittlung des

Aufsteigers ersatzlos gestrichen. Im Nachhinein lässt sich nicht mit Sicherheit sagen, dass sich der

Bayerische Meister gegen den Meister der Regionalliga Süd/West durchgesetzt hätte. Die Spiele haben

nicht stattgefunden und somit konnte kein eindeutiger sportlicher Aufsteiger ermittelt werden.

Der Bayerische Eissport-Verband e.V. und der Deutsche Eishockey-Bund e.V. haben vereinbart, dass

Regelwerk zur Saison 2023/24 entsprechend anzupassen und verständlicher zu gestalten. Unabhängig

davon ist die Eishockeykommission der Überzeugung, dass die getroffene Regelung aus der Saison

2019/20 in den Durchführungsbestimmungen nicht mehr zeitgemäß und gerade an der Schnittstelle zum

Spielbetrieb unter Profibedingungen einer Oberliga kontraproduktiv ist. Ein Verbot zur Teilnahme an

Aufstiegs- oder Play-Off-Spielen würde mit einer überqualifizierten Mannschaft dem Wettbewerb eher

schaden. Der sportliche Aufstieg ist zudem nicht gleichzusetzen mit einem Spielrecht für die Oberliga.

Vielmehr sind neben der fristgerechten Meldung, Unterlagen zur Lizenzierung einzureichen, die vom

Deutschen Eishockey-Bund e.V. geprüft und bewertet werden. Erst nach dem das Lizenzierungsverfahren

durch den sportlichen Aufsteiger erfüllt wurde, wird durch den Deutschen Eishockey-Bund e.V. die Lizenz

und das Startrecht zugesprochen.

Modus und Rahmendaten für die Saison 2023/24

Der Bayerische Eissport-Verband e.V. hat sich zusammen mit den Ligasprechern auf eine Einfachrunde

und folgenden Modus verständigt. Die Saison startet am 14. Oktober mit dem Saison-Eröffnungsspiel. Das

Eröffnungsspiel findet in der Eissporthalle Donaubad in Neu-Ulm statt. Am 15. Oktober wird der 1.

Spieltag abgeschlossen.

Die Hauptrunde mit 30 Spieltagen endet am 02. Februar 2024. Platz 7 bis 10 bestreiten anschließend eine

Pre-Playoff-Runde, im Modus Best-of-3. Play-Offs und Abstiegsrunde starten am 16. Februar. Die

Abstiegsrunde wird als Einfachrunde, ohne Mitnahme von Punkten und Toren, ausgetragen. Das Playoff-

Viertelfinale wird im Modus Best- of-7 ausgetragen. Halbfinale und Finale im Modus Best-of-5. Der

Bayerische Meister und der sportliche Absteiger stehen spätestens am 01. April (Ostermontag) fest.

Der Bayerische Meister ist gleichzeitig sportlicher Aufsteiger in die Oberliga-Süd. Künftig erhalten alle vier

Teilnehmer der Halbfinals die Möglichkeit als Nachrücker in Betracht zu kommen. Voraussetzung wird

aber sein, dass sich die Vereine schriftlich zum Ende der 2. Wechselperiode (15. Februar 2024) gegenüber

dem Bayerischen Eissport-Verband e.V. und dem Deutschen Eishockey-Bund e.V. erklären, ob sie im Falle

der sportlichen Qualifikation oder als möglicher Nachrücker aufstiegswillig sind.

Auch vor dem Hintergrund des Zulassungsverfahrens durch den Deutschen Eishockey-Bund e.V. für die

Oberliga scheint uns das eine gute Möglichkeit zu sein, für Stabilität zu sorgen. Auf Relegationsspiele zwischen dem Bayerischen Meister und dem Meister der Regionalliga Süd/West wird verzichtet. Der

Bayerische Eissport-Verband e.V. spricht sich dafür aus, dass ein Meister sein Aufstiegsrecht auch

wahrnehmen sollte. Das ist auch für die Integrität des Wettbewerbs wichtig. Schlussendlich sind die

Vereine, die um den Titel spielen, gefordert, sich zukünftig wirtschaftlich und strukturell so aufzustellen,

diesen Schritt gehen zu können. Dies gilt nach unserer Auffassung auch für Vereine anderer

Landesverbände, die ebenfalls für die Oberliga-Süd in Frage kommen.

 
 
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